Einordnung des Gebiets

Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eines der Hauptfächer in der Sachkunde. Es beschäftigt sich sowohl mit dem Grundgesetz, als auch mit der BRD im Allgemeinen und dem Tätigwerden der Sicherheitskräfte. In der schriftlichen Prüfung zur Sachkunde ist das Themengebiet mit vier Fragen und gesamt acht Punkten festgelegt. In Größe und Umfang des Gebietes, ähnelt das Fach Öffentliche Sicherheit und Ordnung allerdings einem Nebenfach. In der mündlichen Prüfung wird das Themengebiet Recht öffentliche Sicherheit und Ordnung zusammen mit dem Grundgesetz, Dem Public Private Partnership, dem Grundsätzlichen Tätigwerden von Polizei (also Hoheitliche Befugnisse), sowie dem Tätigwerden von Sicherheitsmitarbeitern (privatrechtliche Befugnisse) geprüft. In der Gesamtfragestellung sind ca. fünf Fragen zu allen oben genannten Unterthemen geplant. Grundsätzlich ist folgendes zu wissen:

  1. Föderalismus
  2. Bundesrecht und Landesrecht
  3. Was ist öffentliches Recht
  4. Was ist privates Recht
  5. Artikel 1 Menschenwürde
  6. Artikel 2 Freie Entfaltung
  7. Artikel 3 Gleichheitsgrundsatz
  8. Artikel 5 Meinungs- und Pressefreiheit
  9. Artikel 10 Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis
  10. Artikel 12 Recht auf freie Arbeitsplatzwahl
  11. Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
  12. Artikel 14 Eigentum, Erbrecht Enteignung
  13. Artikel 19 Einschränkung von Grundrechten
  14. Artikel 104 Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug
  15. Überleitung aus den Grundgesetzen zum Strafrecht als solches
  16. Rechte und Befugnisse von Sicherheitsmitarbeitern in Bezug auf die Notwehr, Notstände, die Selbsthilfe- und die Festnahmerechte (als Jedermannrechte)
  17. Abgrenzung zwischen Hoheitlichen Aufgaben der Polizei und dem Privatrechtlichen Tätigwerden von Sicherheitsmitarbeitern
  18. Der Public-Private- Partnership als Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden und privaten Sicherheitsunternehmen