Sistermanns – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Wann müssen Wachpersonen gemäß BewachV ihren Bewacherausweis mit sich führen ?
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2. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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3. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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4. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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5. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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6. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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7. Welche Unterlagen benötigt die Erlaubnisbehörde unter anderem, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung zu prüfen?
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8. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
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9. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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10. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
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