Sistermanns – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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2. Welche Personen dürfen sachkundepflichtige Bewachungstätigkeiten gemäß S 34a Gewerbeordnung ausüben?
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3. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
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4. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
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5. Wozu sind die Wachpersonen gemäß BewachV im Umgang mit dem Bewacherausweis verpflichtet?
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6. Müssen Wachpersonen ihren Ausweis gemäß BewachV sichtbar tragen?
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7. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
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8. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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9. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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10. Welche Angaben zur Wachperson müssen gemäß BewachV im Ausweis enthalten sein?
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