Sistermanns – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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2. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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3. Wann besitzt eine Wachperson gemäß § 34a Gewerbeordnung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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4. Eine Person möchte sich selbstständig machen. Welche Unterlagen benötigt unter anderem die Erlaubnisbehörde, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO zu prüfen?
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5. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
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6. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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7. Wer muss gemäß BewachV ein Schild (Kennschild/Namensschild) tragen?
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8. Was sind im Sinne des § 34a Gewerbeordnung als Bewachungstätigkeit angesehen ?
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9. Welche Regelung muss eine Dienstanweisung gemäß Bewachungsverordnung enthalten?
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10. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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