Kratzenberg – Schnelltest GEWO Zufall
1 / 10
Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
2 / 10
2. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
3 / 10
3. Müssen Wachpersonen gemäß BewachV Dienstkleidung tragen ?
4 / 10
4. Wann besitzt eine Wachperson gemäß § 34a Gewerbeordnung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
5 / 10
5. Für alle Arten des Bewachungsgewerbes müssen gemäß BewachV Wachpersonen Kenntnisse über fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse besitzen. Welche Sachgebiete fallen darunter?
6 / 10
6. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
7 / 10
7. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
8 / 10
8. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
9 / 10
9. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
10 / 10
10. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
Your score is
Test erneut starten
Kommentar abschicken
Δ