Kratzenberg – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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2. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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3. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
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4. Müssen Wachpersonen gemäß BewachV Dienstkleidung tragen ?
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5. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
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6. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
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7. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
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8. Welche Angaben zur Wachperson müssen gemäß BewachV im Ausweis enthalten sein?
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9. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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10. Welche Unterlagen benötigt die Erlaubnisbehörde unter anderem, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung zu prüfen?
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