Kratzenberg – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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2. Müssen Wachpersonen gemäß BewachV Dienstkleidung tragen ?
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3. Wo sind die Pflichten für SMA beschrieben?
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4. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
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5. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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6. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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7. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
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8. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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9. Welche Angaben zur Wachperson müssen gemäß BewachV im Ausweis enthalten sein?
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10. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
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