Klein – Schnelltest GEWO Zufall
1 / 10
Kategorie: Gewerberecht
1. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
2 / 10
2. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
3 / 10
3. Wie werden Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder die Bewachungsverordnung geahndet?
4 / 10
4. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
5 / 10
5. Müssen Wachpersonen gemäß BewachV Dienstkleidung tragen ?
6 / 10
6. Welche Personen dürfen sachkundepflichtige Bewachungstätigkeiten gemäß S 34a Gewerbeordnung ausüben?
7 / 10
7. Was sind im Sinne des § 34a Gewerbeordnung als Bewachungstätigkeit angesehen ?
8 / 10
8. Welche Regelung muss eine Dienstanweisung gemäß Bewachungsverordnung enthalten?
9 / 10
9. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
10 / 10
10. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
Your score is
Test erneut starten
Kommentar abschicken
Δ