Klein – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
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2. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
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3. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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4. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
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5. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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6. Wer muss gemäß BewachV ein Schild (Kennschild/Namensschild) tragen?
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7. Wann besitzt eine Wachperson gemäß § 34a Gewerbeordnung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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8. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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9. Welche Unterlagen benötigt die Erlaubnisbehörde unter anderem, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung zu prüfen?
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10. Durch welche Einrichtung darf das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Gewerbeordnung durchgeführt werden?
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