Klein – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Für alle Arten des Bewachungsgewerbes müssen gemäß BewachV Wachpersonen Kenntnisse über fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse besitzen. Welche Sachgebiete fallen darunter?
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2. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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3. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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4. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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5. Was sind im Sinne des § 34a Gewerbeordnung als Bewachungstätigkeit angesehen ?
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6. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
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7. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
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8. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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9. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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10. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
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