Fischer – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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2. Wann müssen Wachpersonen gemäß BewachV ihren Bewacherausweis mit sich führen ?
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3. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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4. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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5. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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6. Welche Personen dürfen sachkundepflichtige Bewachungstätigkeiten gemäß S 34a Gewerbeordnung ausüben?
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7. Eine Person möchte sich selbstständig machen. Welche Unterlagen benötigt unter anderem die Erlaubnisbehörde, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO zu prüfen?
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8. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe erteilt wird?
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9. Wer muss gemäß BewachV ein Schild (Kennschild/Namensschild) tragen?
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10. Wozu sind die Wachpersonen gemäß BewachV im Umgang mit dem Bewacherausweis verpflichtet?
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