Fischer – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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2. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
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3. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
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4. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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5. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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6. Müssen Wachpersonen gemäß BewachV Dienstkleidung tragen ?
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7. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
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8. Durch welche Einrichtung darf das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Gewerbeordnung durchgeführt werden?
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9. Wozu sind die Wachpersonen gemäß BewachV im Umgang mit dem Bewacherausweis verpflichtet?
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10. Wo sind die Pflichten für SMA beschrieben?
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