Fischer – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Für alle Arten des Bewachungsgewerbes müssen gemäß BewachV Wachpersonen Kenntnisse über fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse besitzen. Welche Sachgebiete fallen darunter?
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2. Wann besitzt eine Wachperson gemäß § 34a Gewerbeordnung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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3. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe erteilt wird?
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5. Durch welche Einrichtung darf das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Gewerbeordnung durchgeführt werden?
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6. Wie werden Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder die Bewachungsverordnung geahndet?
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7. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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8. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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9. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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10. Welche Regelung muss eine Dienstanweisung gemäß Bewachungsverordnung enthalten?
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