Fischer – Schnelltest GEWO Zufall
1 / 10
Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
2 / 10
2. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
3 / 10
3. Wer benötigt zur Durchführung von Bewachungsaufgaben keine IHK- Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung ?
4 / 10
4. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
5 / 10
5. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
6 / 10
6. Wo sind die Pflichten für SMA beschrieben?
7 / 10
7. Müssen Wachpersonen ihren Ausweis gemäß BewachV sichtbar tragen?
8 / 10
8. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
9 / 10
9. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
10 / 10
10. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
Your score is
Test erneut starten
Kommentar abschicken
Δ