Fischer – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste erfüllen?
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2. Wozu sind Unternehmer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, verpflichtet?
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3. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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4. Wachobjekte müssen auf Gefahren überprüft werden. Welche Aussagen dazu sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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5. Welche Aussagen zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sind richtig?
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6. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schuhwerk?
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7. Welche Aussagen zur Ausrüstung sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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8. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, erfüllen?
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9. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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10. Was muss bei der Haltung von Diensthunden gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, beachtet werden?
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