Kratzenberg – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Was sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sogenannte Nebentätigkeiten?
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2. Eine Wachperson, die im Dienst eine Schußwaffe führt, hat seit acht Monaten nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Welche Aussagen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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3. Welche Anforderungen stellt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, an Schußwaffenträger?
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4. Welche Tätigkeiten sind Wach- und Sicherungstätigkeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste?
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5. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, erfüllen?
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6. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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7. Welche Unfälle sind über die für das Bewachungsgewerbe zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert?
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8. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schuhwerk?
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9. Welche Schußwaffen dürfen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, geführt werden?
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10. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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