Kratzenberg – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Welche Schußwaffen dürfen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, geführt werden?
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2. Was regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, über die Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals?
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3. Welche Unfälle sind über die für das Bewachungsgewerbe zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert?
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4. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Dienstanweisung?
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5. Welche Pflichten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?
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6. Eine Wachperson, die im Dienst eine Schußwaffe führt, hat seit acht Monaten nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Welche Aussagen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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7. Wofür sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wachund Sicherungsdienste, besondere Befähigungsnachweise für Wach- und Sicherungstätigkeiten erforderlich?
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8. Was sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sogenannte Nebentätigkeiten?
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9. Welche Aussagen zu Nebentätigkeiten sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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10. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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