Kratzenberg – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schuhwerk?
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2. Welche Aussagen zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sind richtig?
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3. Wozu sind Unternehmer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, verpflichtet?
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4. Welche Unfälle sind über die für das Bewachungsgewerbe zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert?
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5. Was sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sogenannte Nebentätigkeiten?
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6. Welche Aussagen zur Dienstanweisung sind gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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7. Welche Pflichten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?
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8. Während eines Kontrollgangs entdeckt eine Wachperson eine nicht abgesicherte Gefahrenstelle. Was muss die Wachperson im Sinne der Unfallverhütung tun?
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9. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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10. Welche Anforderungen stellt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, an Schusswaffenträger?
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