Klein – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Während eines Kontrollgangs entdeckt eine Wachperson eine nicht abgesicherte Gefahrenstelle. Was muss die Wachperson im Sinne der Unfallverhütung tun?
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2. Wachobjekte müssen auf Gefahren überprüft werden. Welche Aussagen dazu sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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3. Welche Pflichten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?
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4. Welche Aussagen zur Ausrüstung sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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5. Welche Tätigkeiten sind Wach- und Sicherungstätigkeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste?
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6. Welche Schußwaffen dürfen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, geführt werden?
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7. Eine Wachperson, die im Dienst eine Schußwaffe führt, hat seit acht Monaten nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Welche Aussagen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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8. Was sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, sogenannte Nebentätigkeiten?
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9. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Dienstanweisung?
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10. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schuhwerk?
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