Kratzenberg – Schnelltest BGB Zufall
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Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch
1. Die Wachperson F beobachtet auf der Heimfahrt vom Wachdienst, wie eine ihr unbekannte Person vor einer Gaststätte ein Fahrrad ankettet. Dieses Fahrrad wurde vor einigen Tagen aus dem Fuhrpark ihres Wachobjektes gestohlen. Die unbekannte Person betritt die Gaststätte. Darf F im Sinne der ihm übertragenen allgemeinen Selbsthilfe gemäß § 229 BGB tätig werden?
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2. Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß § 228 BGB sind richtig?
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3. Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden. Welche Aussagen dazu sind richtig?
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4. Wachperson W bewacht das Lager eines Kunden. Während eines Kontrollganges beobachtet W die Person X, die vor der Wand einer Lagerhalle steht und eine Farbspraydose hörbar schüttelt. W ist Besitzdiener. Kann W gemäß BGB eingreifen, um die Verunstaltung der Lagerhalle mit Graffiti durch X zu verhindern?
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5. A wurde sein Roller gestohlen. Einige Tage später begegnet er auf der Straße dem ihm unbekannten D, der gerade mit diesem Roller wegfahren will. Was darf A gemäß § 229 BGB, allgemeine Selbsthilfe, tun?
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6. Was beschreibt das Hausrecht?
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7. A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Im Sinne der Notwehr muss die Verteidigungshandlung des A erforderlich sein. Was bedeutet dies für A?
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8. Welche Rechte hat der Eigentümer gemäß BGB?
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9. Damit die allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB zulässig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche gehören dazu?
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10. Wann befindet sich eine Person in einer Notwehrlage im Sinne der Notwehr gemäß § 227 BGB?
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