Baum – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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2. Müssen Wachpersonen ihren Ausweis gemäß BewachV sichtbar tragen?
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3. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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4. Welche Unterlagen (Dokumente) sind gemäß BewachV jedem SMA, bevor er tätig wird, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?
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5. Für alle Arten des Bewachungsgewerbes müssen gemäß BewachV Wachpersonen Kenntnisse über fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse besitzen. Welche Sachgebiete fallen darunter?
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6. Wann besitzt eine Wachperson gemäß § 34a Gewerbeordnung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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7. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
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8. Welche Regelung muss eine Dienstanweisung gemäß Bewachungsverordnung enthalten?
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9. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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10. Wie werden Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder die Bewachungsverordnung geahndet?
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