Baum – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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2. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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3. Eine Person möchte sich selbstständig machen. Welche Unterlagen benötigt unter anderem die Erlaubnisbehörde, um den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO zu prüfen?
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4. Wann besitzt in der Regel eine Wachperson gemäß § 34a GewO nicht die erforderliche Zuverlässigkeit?
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5. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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6. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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7. Welche Personen dürfen sachkundepflichtige Bewachungstätigkeiten gemäß S 34a Gewerbeordnung ausüben?
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8. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
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9. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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10. Wer benötigt keine Sachkundeprüfung, obwohl er als Citystreife, Ladendetektiv oder Türsteher für eine Wachfirma arbeiten will?
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