Fischer – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Welche Tätigkeiten sind Wach- und Sicherungstätigkeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste?
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2. Was muss bei der Haltung von Diensthunden gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, beachtet werden?
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3. Eine Wachperson, die im Dienst eine Schußwaffe führt, hat seit acht Monaten nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Welche Aussagen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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4. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Dienstanweisung?
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5. Welche Pflichten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?
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6. Während eines Kontrollgangs entdeckt eine Wachperson eine nicht abgesicherte Gefahrenstelle. Was muss die Wachperson im Sinne der Unfallverhütung tun?
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7. Wozu sind Unternehmer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, verpflichtet?
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8. Welche Anforderungen stellt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, an Schusswaffenträger?
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9. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, erfüllen?
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10. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schuhwerk?
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