Sistermanns – Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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2. Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?
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3. Für alle Arten des Bewachungsgewerbes müssen gemäß BewachV Wachpersonen Kenntnisse über fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse besitzen. Welche Sachgebiete fallen darunter?
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4. Welche Angaben zur Wachperson müssen gemäß BewachV im Ausweis enthalten sein?
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5. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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6. Nach der BewachV sind SMA schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einzuhalten. Was sind solche Geschäftsgeheimnisse?
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7. Wozu sind die Wachpersonen gemäß BewachV im Umgang mit dem Bewacherausweis verpflichtet?
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8. Welche Angaben muss der Firmenausweis von Sicherheitsmitarbeitern gemäß BewachV enthalten?
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9. Welche Angaben muss/müssen gemäß BewachV im Dienstausweis für Sicherheitsmitarbeiter enthalten sein?
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10. Wer muss gemäß BewachV ein Schild (Kennschild/Namensschild) tragen?
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