Kratzenberg – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Eine Wachperson, die im Dienst eine Schußwaffe führt, hat seit acht Monaten nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Welche Aussagen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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2. Wachobjekte müssen auf Gefahren überprüft werden. Welche Aussagen dazu sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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3. Welche Aussagen zur Ausrüstung sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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4. Welche Pflichten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?
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5. Wofür sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wachund Sicherungsdienste, besondere Befähigungsnachweise für Wach- und Sicherungstätigkeiten erforderlich?
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6. Was muss bei der Haltung von Diensthunden gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, beachtet werden?
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7. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste erfüllen?
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8. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, erfüllen?
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9. Während eines Kontrollgangs entdeckt eine Wachperson eine nicht abgesicherte Gefahrenstelle. Was muss die Wachperson im Sinne der Unfallverhütung tun?
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10. Welche Anforderungen stellt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, an Schusswaffenträger?
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