Kratzenberg – Schnelltest BGB Zufall
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Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch
1. Die Wachperson F beobachtet auf der Heimfahrt vom Wachdienst, wie eine ihr unbekannte Person vor einer Gaststätte ein Fahrrad ankettet. Dieses Fahrrad wurde vor einigen Tagen aus dem Fuhrpark ihres Wachobjektes gestohlen. Die unbekannte Person betritt die Gaststätte. Darf F im Sinne der ihm übertragenen allgemeinen Selbsthilfe gemäß § 229 BGB tätig werden?
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2. Gemäß §§ 855 und 860 BGB darf der Besitzdiener die Rechte ausüben, die dem Besitzer zustehen. Auf welche Fälle trifft dies zu?
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3. Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß § 228 BGB sind richtig?
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4. Welche Aussagen zum Besitzdiener sind gemäß § 855 BGB richtig?
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5. Welche Rechte hat der Eigentümer gemäß BGB?
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6. Welche Aussagen treffen auf die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB zu ?
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7. A wurde sein Roller gestohlen. Einige Tage später begegnet er auf der Straße dem ihm unbekannten D, der gerade mit diesem Roller wegfahren will. Was darf A gemäß § 229 BGB, allgemeine Selbsthilfe, tun?
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8. Welche Selbsthilferechte haben der Besitzer und der Besitzdiener gemäß BGB, wenn verbotene Eigenmacht vorliegt?
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9. Kaufhausdetektiv K beobachtet, wie ein Kunde beim Ausparken einen anderen Pkw beschädigt. Der Täter hält an, besichtigt die Schäden und will unerkannt wegfahren. Das beschädigte Fahrzeug ist Eigentum des Kaufhauses. K verhindert die Weiterfahrt, nimmt den Widerstand leistenden Täter fest und übergibt ihn der sofort alarmierten Polizei. Die Selbsthilferechte des Kaufhausbetreibers sind auf K vertraglich übertragen. Hat sich Kaufhausdetektiv K gemäß BGB richtig verhalten?
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10. Wie unterscheiden sich die Notwehr und der Verteidigungsnotstand gemäß BGB?
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