Waffenschein- oder doch nur Waffensachkunde? Was ist denn jetzt richtig?

Tatsächlich findet im Umgang mit Verteidigungswaffen die Heranführung an das Themengebiet der Waffensachkunde für Kurzwaffen heran. Als Nebenfach in der schriftlichen Prüfung allerdings, ist hier lediglich mit vier Fragen zu vier Punkten zu rechnen. Auch in der mündliche Prüfung ist der Umgang mit Verteidigungswaffen eher ein Nebendarsteller, da er mit Datenschutz, den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUVV1 und DGUVV23), sowie der Arbeitsstättenregelung (ASR A 1.3) geprüft wird. Leider ist der Umgang mit Verteidigungswaffen, ausgenommen die Ausrüstung mit Schusswaffen, immer noch ein schweres Thema in den Sicherheitsfirmen. Zum Einen ist manchmal selbst den Unternehmern gar nicht bewusst, was erlaubt ist und was nicht. Zum anderen ist die richtige Auswahl des geeigneten Mittels in zum Beispiel einer Notwehrsituation unglaublich schwierig. Es soll also in Verbindung mit den Jedermannsrechten eine Handlungshilfe darstellen, was darf ein Sicherheitsmitarbeiter und wann sollte er sich anderer Mittel bedienen. Zum anderen wird der Sicherheitsmitarbeiter in der heutigen Zeit auch viel öfter mit dem Thema Waffen bei Gästen oder in Maßnahmen konfrontiert. Hier muss der Mitarbeiter dann in wenigen Sekunden eine Entscheidung darüber fällen, welche Möglichkeiten jetzt zur Verfügung stehen und ob der Gast sich ggf. rechtswidrig oder widerrechtlich verhält und ein Tätigwerden, bzw. die Einleitung einer entsprechenden Maßnahme erforderlich sein kann. Letztlich lässt sich sagen, dass ein Einstieg in das Thema Waffen und Umgang mit Waffen möglich ist, um weitergehendes Wissen in diesem Themenbereich erörtern zu können, sollte eine Waffensachkunde §7 Waffengesetz, allerdings in letzter Konsequenz, der nächste Schritt sein.