Der Paragraph neunzehn Strafgesetzbuch befasst sich damit, wie alt eine Person sein muss, um überhaupt eine Straftat begehen zu können. Während die Verpflichtung zum Schadensersatz bereits mit dem siebten Lebensjahr eintritt, ist dies im Strafrecht generell nicht der Fall. Dem Täter ist auferlegt, dass er zum Zeitpunkt der Begehung der Tat, mindestens vierzehn Jahre altSchuldunfähigkeit des Kindes