Begehen durch Unterlassen, ist für jeden Mitarbeiter- der im Rahmen einer Garantenstellung handelt, erstmal ein Problem. Abgekürzt bedeutet dies, wenn sich jemand in einer Garantenstellung befindet und dann durch dessen Unterlassen etwas geschieht, dass einen Straftatbestand verwirklicht, könnte er nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen davon tragen, sondern auch Strafrechtlich belangt werden. Aber fangen wir vorne an:Begehen durch Unterlassen