der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches, beschäftigt als eine Art Bedienungsanleitung mit dem Verständnis, wie der Besondere Teil des Strafgesetzbuches zu deuten ist. Zum Einen finden wir allgemeine Definitionen wie: Was ist eine Straftat, Ab wann kann jemand Täter sein, welche Arten von Tätern gibt es, Was ist eine Notwehr, was ist ein Notstand und wann spricht man von einem Offizialdelikt und wann spricht man von einem Antragsdelikt? Zum anderen werden auch ganz gezielt Bestimmungsgemäße Tatbestände definiert. Hierzu zählen die Definition von den Geltungsbereichen des Strafgesetzbuches, bestimmte Sondervorschriften für Jugendliche, bestimmte Personenbegriffe und Sachbegriffe (wie zum Beispiel dem Richter, eine Behörde, oder auch eine Maßnahme). Darüber hinaus finden wir Definitionen über unrechte Unterlassungsdelikte (Begehen durch Unterlassen), dem Unterschied zwischen Fahrlässigkeit (Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt) und Vorsatz (mit Wissen und Wollen), Gleichwohl finden wir im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 19, 20 und 21 auch eine Regelung zur Schuld (Kann dem Täter die Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden und welche Gegebenheiten, könnten den Täter “entlasten”).
Eine sehr wichtige Definition ist die Definition des Versuches, also wann beginnt ein Versuch, was ist ein Versuch und wie ist er strafrechtlich einzuordnen. Zwar gibt das Strafgesetzbuch lediglich die Auskunft, dass alle Verbrechen im Versuch strafbar sind und Vergehen nur, wenn es gesetzlich bestimmt ist, allerdings lässt sich hier bereits eine erste Zuordnung aufsetzen.
Auch die Notwehr und die Notstände, sowie eine mögliche Überschreitung, werden bereits im Allgemeinen Teil definiert und finden als Grundlage für das Tätigwerden des Sicherheitsmitarbeiters entsprechende Beachtung.
Für die Karteikarte:
Der Allgemeine Teil enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, und allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat.