Baum – Schnelltest DGUV Zufall
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Kategorie: Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
1. Wofür sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wachund Sicherungsdienste, besondere Befähigungsnachweise für Wach- und Sicherungstätigkeiten erforderlich?
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2. Welche Voraussetzungen müssen Diensthunde gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, erfüllen?
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3. Welche Anforderungen stellt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, an Schußwaffenträger?
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4. Während eines Kontrollgangs entdeckt eine Wachperson eine nicht abgesicherte Gefahrenstelle. Was muss die Wachperson im Sinne der Unfallverhütung tun?
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5. Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, zur Dienstanweisung?
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6. Welche Tätigkeiten sind Wach- und Sicherungstätigkeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste?
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7. Wozu sind Unternehmer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, verpflichtet?
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8. Welche Schußwaffen dürfen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, geführt werden?
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9. Welche Aussagen zur Ausrüstung sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?
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10. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt. Was sind andere berauschende Mittel?
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