Schnelltest BGB Klein

0 Stimmen, 0 Ø
9

Klein – Schnelltest BGB Zufall

1 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

1. Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete
festgenommen werden. Welche Aussagen dazu sind richtig?

2 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

2. Während eines Fußballspiels klettert eine Person über die Absperrung des
Spielfeldes und läuft unbekleidet auf dem Spielfeld umher. Das Spiel wird
unterbrochen. Wie ist das Verhalten der Person nach dem BGB zu beurteilen?

3 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

3. Welche Rechte hat der Eigentümer gemäß BGB?

4 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

4. Welche Aussagen treffen auf die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB zu?

5 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

5. Welche Aussage zum Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB ist richtig?

6 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

6. Kaufhausdetektiv K beobachtet, wie ein Kunde beim Ausparken einen anderen
Pkw beschädigt. Der Täter hält an, besichtigt die Schäden und will unerkannt
wegfahren. Das beschädigte Fahrzeug ist Eigentum des Kaufhauses. K
verhindert die Weiterfahrt, nimmt den Widerstand leistenden Täter fest und
übergibt ihn der sofort alarmierten Polizei. Die Selbsthilferechte des
Kaufhausbetreibers sind auf K vertraglich übertragen. Hat sich
Kaufhausdetektiv K gemäß BGB richtig verhalten?

7 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

7. Was unterscheidet die Notwehr gemäß § 32 StGB von der Notwehr gemäß § 227
BGB?

8 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

8. A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Im Sinne der Notwehr
muss die Verteidigungshandlung des A erforderlich sein. Was bedeutet dies für
A?

9 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

9. Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete
festgenommen werden. Welche Aussagen dazu sind richtig?

10 / 10

Kategorie: Bürgerliches Gesetzbuch

10. Die Wachperson F beobachtet auf der Heimfahrt vom Wachdienst, wie eine ihr
unbekannte Person vor einer Gaststätte ein Fahrrad ankettet. Dieses Fahrrad
wurde vor einigen Tagen aus dem Fuhrpark ihres Wachobjektes gestohlen. Die
unbekannte Person betritt die Gaststätte. Darf F im Sinne der ihm übertragenen
allgemeinen Selbsthilfe gemäß § 229 BGB tätig werden?

Your score is

0%

Schreibe einen Kommentar