Schnelltest STGB Zufall
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Kategorie: Straf- und Verfahrensrecht
1. An der Zufahrt eines offen zugänglichen privaten Garagenvorplatzes, der zu einem Haus gehört, steht das Schild Einfahrt und Parken für Unbefugte verboten. Ein Pkw-Fahrer missachtet den Hinweis und stellt sein Auto auf dem Garagenvorplatz ab. Begeht der Pkw-Fahrer Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB?
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2. Wann liegt der besonders schwere Fall des Diebstahls gemäß §§ 242, 243 StGB vor?
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3. Türsteher S verweigert dem leicht alkoholisierten Gast G den Zutritt zur Diskothek. Daraufhin schlägt G den S mit einem Schlagring nieder. S erleidet am Kinn eine Platzwunde. Hat sich G strafbar gemacht?
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4. Wann dürfen Wachpersonen gemäß § 127 Abs. 1 StPO eine Person vorläufig festnehmen?
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5. Welche Aussage trifft auf Vergehen im Sinne des StGB zu?
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6. Zu welchem Zeitpunkt ist die Begünstigung gemäß § 257 StGB möglich?
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7. Türsteher T verweigert dem 30-jährigen M den Zutritt in die Diskothek. Daraufhin spuckt M dem T ins Gesicht und droht ihm mit geballter Faust Schläge an, um so den Einlaß in die Diskothek zu erzwingen. T lässt sich aber nicht beeindrucken und setzt sich gegen M durch. Welche Aussagen zu diesem Fall sind richtig?
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8. Was ist der Zweck der vorläufigen Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 StPO?
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9. Kaufhausdetektiv K soll im Zusammenhang mit einem Diebstahl als Zeuge aussagen. Was muss K als Zeuge gemäß StPO beachten?
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10. Welche Aussagen zum Diebstahl (§ 242 StGB) und zur Unterschlagung (§ 246 StGB) sind richtig?
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