Schnelltest GEWO Zufall
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Kategorie: Gewerberecht
1. Ein SMA will als „Ladendetektiv” arbeiten. Mit welchem Nachweis kann er diese Tätigkeit gemäß gewerberechtlicher Bestimmungen ausüben?
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2. Gemäß BewachV muss der Gewerbetreibende den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Welche Hinweise müssen in der Dienstanweisung enthalten sein?
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3. Welche Behörde kann gemäß Gewerbeordnung dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungsaufgaben untersagen, wenn die Wachperson nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
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4. Welche Pflicht muss der Gewerbetreibende gemäß BewachV erfüllen?
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5. Welche Regelung muss eine Dienstanweisung gemäß Bewachungsverordnung enthalten?
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6. Wozu sind die Wachpersonen gemäß BewachV im Umgang mit dem Bewacherausweis verpflichtet?
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7. Müssen Wachpersonen ihren Ausweis gemäß BewachV sichtbar tragen?
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8. Durch welche Einrichtung darf das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Gewerbeordnung durchgeführt werden?
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9. Welche Personen dürfen sachkundepflichtige Bewachungstätigkeiten gemäß S 34a Gewerbeordnung ausüben?
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10. Der Betreiber einer gastgewerblichen Diskothek setzt als Türsteher eigenes Personal und Wachpersonen eines Bewachungsunternehmens ein. Benötigen die als Türsteher eingesetzten Personen eine Qualifikation im Sinne von § 34a GewO?
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