Teil II
Was ist Recht?
- Sie gilt für einen bestimmten Personenkreis, oder ein bestimmtes Gebiet
Dies kann man sich sehr einfach herleiten, da es sich auf mehrere Gesetzbücher gleichzeitig bezieht. Nehmen wir einmal an, Sie gingen mit Ihrem Neu aufgelegten Grundgesetz in einen Diktatorischen Staat, stellen sich auf die Straße und demonstrieren gegen die dortige Regierung. Das Grundgesetz gibt Ihnen dies zwar frei, allerdings auch nur auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass Recht auch immer an ein Gebiet gebunden ist. Im Fall des Grundgesetzes, ist dies die Bundesrepublik Deutschland.
Oder als anderes Beispiel, nehmen Sie die Datenschutzgrundverordnung der EU (kurz DSG-VO). Sie hat ihre Gültigkeit in der gesamten Europäischen Union. Gehen Sie mit Ihrer DSGVO nun los in ein Land außerhalb der EU, werden Sie vermutlich andere Datenschutzbestimmungen in diesem Land finden, denn dort gilt die DSGVO schlichtweg einfach nicht.
Eine andere Frage ist nach dem Personenkreis. Auch hier gibt es eine relativ einfache Erklärung. Nehmen Sie das Strafgesetzbuch. Wer ist hier Täter? Ganz einfach nur derjenige, der bei Ausführung der Tat, das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Für alle die diesen Lebensalter noch nicht erreicht haben, gilt das Strafgesetzbuch im Hinblick auf eine Täterschaft schlicht und ergreifend nicht.
Ähnliches findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch im Bezug auf den Schadensersatz. Der Schuldner muss mindestens sieben Jahre alt sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Schuldner auch für sein Handeln erst einmal nicht belangt werden.
Oder der Bereich Datenschutz, hier sprechen wir immer von den Rechten des Betroffenen. Der Betroffene ist derjenige, um dessen Daten es bei dem jeweiligen Vorgang geht. Geht es nicht um diese Daten, findet der Datenschutz also auch keine Anwendung.
Welche Werte und Normen zu beachten sind, finden Sie auf der nächsten Seite.