Teil I
Was ist Recht?
Für die Sachkunde von Elementarer Bedeutung ist die Frage, was ist überhaupt Recht? Als gern gewählte Frage des Prüfers, stellt dies den Prüfling oft vor eine Herausforderung. Wir haben ganz einfach einmal zusammengefasst was Recht überhaupt bedeutet und wie sich das ganze herleitet.
Man sagt:
- Recht ist die Gesamtheit aller geltenden Rechtsvorschriften in der BRD
- Sie gilt für einen bestimmten Personenkreis, oder ein bestimmtes Gebiet
- Recht drückt aus, welche Werte und Normen zu beachten sind
Jetzt zur Erklärung, was damit gemeint ist:
Die Gesamtheit bedeutet erst einmal nichts anderes, als das alle Gesetze die sich in der BRD als geltendes Recht darlegen, auch als solche gesehen werden. Es gibt keine Aufbauende Struktur, oder Abstufung (ausgenommen das Grundgesetz als Verfassung der BRD).
Geltende Rechtsvorschriften bedeutet nichts anderes als, wenn ein Gesetz entfernt wird, dann verliert es ebenfalls seine Gültigkeit. Hier ein Beispiel aus dem §1627 BGB. Dieser umfasste einmal, dass die Frau sich in der Ehe für Kindererziehung aufopfern müsse. Dies hatte zur Folge, dass dies auch ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Mann möglich war. Heißt im Umkehrschluss, die Frau kümmert sich nicht so, wie der Mann es möchte- also wäre sie zum Schadensersatz verpflichtet.
Heute steht im §1627 BGB, dass beide Eltern beiderseitig, bzw. im Einvernehmen diese Pflicht für ein Minderjähriges Kind haben.
Ein anderes Beispiel wäre hier die Todesstrafe. Mit der Abschaffung der Todesstrafe, ist Sie nicht mehr als geltendes Recht, bzw. geltende Bestrafung anwendbar. Nach 1949 (die letzte Hinrichtung damals in Tübingen eines Raubmörders und zweier Mörder) und 1981 in der DDR, fand die Todesstrafe keine Anwendung mehr. 1987 dann die tatsächliche Streichung aus den Gesetzbüchern. Heute finden wir zwar noch Hinweise zur Todesstrafe, allerdings ist eine Verurteilung mit dem Strafmaß Todesstrafe nicht mehr möglich.