In der Bundesrepublik gibt es tatsächlich zwei Rechtssysteme. Aber wie sind diese Überhaupt zu unterscheiden?
Das Öffentliche Recht, auch genannt Subordinationsprinzip (Also das Über- und Unterordnungsprinzip) beschreibt die Vorgabe, dass der Staat in unserer politischen Gemeinschaft Regeln vorgibt, wie das Zusammenleben der Menschen untereinander in der Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden soll.
Beispiele hierfür wären:
Das generelle Strafrecht (Als das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Nebenstraftaten), die Gewerbeordnung, die Datenschutzgesetze, Das Betäubungsmittelgesetz, Das Waffenrecht, die Straßenverkehrsordnung und viele mehr.
Das Privatrecht wird auch Koordinationsprinzip genannt (also das Gleichstellungsprinzip) beschreibt die Vorgabe eines Rechtsfreien Raumes für Bürger, damit sie in der Lage sind entsprechende Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ob es sich hierbei um einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder den bloßen Kauf eines Gegenstandes bei Ebay Kleinanzeigen handelt, ist hierbei unerheblich.
Beispiele für das Privatrecht sind zum Beispiel:
Das Bürgerliche Gesetzbuch, die Zivilprozessordnung, Das Handelsgesetz.
Wie ist der Unterschied zwischen den beiden nun zu verstehen?
Beim Öffentlichen Recht, überwacht der Staat sehr genau ob sich jeder richtig verhält und greift nötigenfalls ein, um eine Korrektur vorzunehmen. Beim Privatrecht ist dies ein wenig anders geregelt. Der Staat versucht einen Rahmen zu schaffen, aber sich aus den einzelnen genauen Bestimmungen heraushalten solange beide Parteien sich einig sind und keine Rechte anderer entgegenstehen. Sollte eine Uneinigkeit im Rahmen des Privatrechts auftauchen, tritt der Staat als neutraler Vermittler ein und prüft die Anliegen der Parteien.
Für die Karteikarte:
Öffentliches Recht= Subordination= Über und Unterordnung
Privates Recht= Koordination= Gleichstellung