Die wichtigsten Personen und Sachbegriffe sollten dem Sicherheitsmitarbeiter zwingend geläufig sein. Hier ist eine Kurze Aufstellung der wichtigsten Begriffe aus dem §11 des Strafgesetzbuches:
- Angehöriger
- Amtsträger
- Richter
- rechtswidrige Tat
- Unternehmen einer Tat
- Behörde
- Maßnahme
- Entgelt
Nun kann es dann und wann natürlich vorkommen, grade in der mündlichen Prüfung, dass ein Prüfer gerne einen Hinweis hierzu hätte, was diese Personen- und Sachbegriffe bedeuten. Hier als für die Karteikarte, einmal die dazugehörigen Erklärungen:
- Angehöriger: Als Angehöriger wird derjenige umfasst, welcher zum Beispiel in erster Linie verwandt ist (Geschwister zum Beispiel). Das gleiche gilt für Verlobte und Ehegatten (auch wenn die Ehe als solches nicht mehr bestehen sollte). Auch Pflegekinder oder Pflegeeltern, zählen hier natürlich zu.
- Amtsträger: Als Amtsträger kann zum einen jemand bestellt sein, der zum Beispiel als Richter oder Beamter, oder zum Beispiel auch als in einem öffentlichen Amtsverhältnis stehenden Person. Gleichwohl auf zum Beispiel Europäischer Ebene als gewählter einer Kommission, als Mitglied einer europäischen Zentralbank, oder ggf. Beamter im Europäischen Dienst- oder in sonstiger Art- und Weise in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden Person des europäischen Rechts.
- Der Richter: Als Richter kann grob in zwei Personengruppen unterschieden werden. Zum einem dem Berufsrichter und dem Ehrenamtlichen Richter. Weitergehende Erklärungen aus dem Strafgesetzbuch, sind nicht Prüfungsrelevant für die Sachkunde.
- Die rechtswidrige Tat: Eine Tat ist dann rechtswidrig, wenn der Täter mit seinem gegen geltendes Recht verstößt. Für das Strafgesetzbuch bedeutet dies explizit, dass ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vorliegen muss.
- Unternehmen einer Tat: Das Unternehmen einer Tat bezieht sich auf den Vorgang und den Fortschritt einer Tat. Hierzu zählen explizit der Versuch einer Straftat und die jeweilige Vollendung.
- Behörde: Als Behörde werden alle öffentlichen Stellen bezeichnet, die von staatlicher Seite mit Hoheitlichen Aufgaben versehen worden sind. Gerichte zählen tatsächlich ebenfalls dazu.
- Eine Maßnahme: Die Maßnahme ist ein Wortlaut, die der Sicherheitsmitarbeiter fest in seinen Sprachgebrauch integrieren muss. Wenn der Sicherheitsmitarbeiter eine Maßnahme durchführt bedeutet dies, er soll im Anschluss eine Sicherung eines Anspruchs, oder eine entsprechende Besserung eintreten.
- Entgelt: Das Entgelt wird immer dann im Strafrecht genannt, wenn es sich um einen in einem Vermögen bestehenden Vorteil handeln soll.