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Gewaltenteilung

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Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Posted by: SelbstverlagWeckmuellerUG
3 Jahren ago
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Was ist eine Gewalt, wie wird Sie geteilt?

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Ein netter und doch ermahnender Hinweis seitens der Polizei an die Sicherheitsmitarbeiter. Dies ist erstmal absolut richtig. Grundsätzlich darf nur der Staat und auch nur zur Erfüllung der eigenen Aufgaben überhaupt Gewalt anwenden.

Nun hat grade die deutsche Geschichte gezeigt, dass ein Gewaltmonopol zwar eine gute Sache ist, aber auch missbraucht werden kann. Deshalb gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eben nicht die eine Große Gewalt, sondern wir haben eine sogenannte Gewaltenteilung in der Bundesrepublik.

Die Gewalt wird erst einmal in zwei große Gebiete unterteilt, nämlich:

Die Horizontale Gewaltenteilung

Die Vertikale Gewaltenteilung

Die Horizontale Gewaltenteilung besteht aus drei sich gegenseitig kontrollierenden Teilen.

Die Judikative– die Rechtsprechende Gewalt (damit sind die Gerichte in Deutschland gemeint)

Die Exekutive– die ausführende Gewalt (damit ist zum Bespiel die Polizei gemeint

Die Legislative– die Rechtgebende Gewalt (damit sind zum Bespiel Bundestag und Bundesrat gemeint)

Wie oben bereits erwähnt, haben die Horizontalen Gewalten die Aufgabe, sich gegenseitig zu Kontrollieren. So soll eine Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden.

Die Vertikale Gewaltenteilung kann in etwas mit dem Föderalismus gleichgesetzt werden. Die Struktur ist in der Bundesrepublik aufbauen. Ganz unten finden wir die Kommunen, darüber finden wir die Länder, darüber den Bund und darüber die Europäische Union. Hier geht es nicht um gegenseitige Kontrolle, sondern um Zuständigkeiten. Derjenige mit der höchsten Zuständigkeit für diesen Bereich, regelt die entsprechenden gesetzlich Vorgaben (siehe z.B. Den Datenschutz).

Als Beispiel nehmen wir mal eine Glühbirne. Weder die Kommunen noch die Länder oder der Bund, hatte sich vor 2010, mit dem Thema Energieversorgung von Glühbirnen beschäftigt. Ab 2010 bis 2012 hat die EU ein für die gesamte EU geltendes Verbot für die Einfuhr von Glühbirnen verhängt. Selbst wenn im Bundes- oder Landesrecht ein Verkauf legal gewesen wäre, nach dem Verbot der EU und der damit verbundenen Zuständigkeit, gelten diese auch in der BRD als verboten. Denn die EU hat die höchste Zuständigkeit und damit müssen sich Bundesrecht und Landesrecht danach fügen.

SelbstverlagWeckmuellerUG

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