Was ist Föderalismus?
Auch eine Frage, die ein Prüfer gerne in der Prüfung zur Sachkunde aufnimmt. Die Kurze Antwort:
Der Zusammenschluss teilsouveräner Staaten oder Gebiete.
Auch hier kommt es nicht ganz ohne Erklärung aus. Um den Föderalismus zu verstehen, muss erst einmal die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland verstanden werden. Zu der Horizontalen und der Vertikalen Gewaltenteilung haben wir einen entsprechenden Artikel zusammengestellt. Ein Föderales System funktioniert anders als eine Übernahme eines Gebietes. Anhand der Bundesrepublik Deutschland können Sie sehen, dass es nicht die Eine Bundesrepublik gibt, sondern es gibt sechzehn Bundesländer, die sich zu dieser Einheit zusammengeschlossen haben. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihre eigene Verwaltung voll und ganz auf gegeben haben. Nehmen Sie das Schulsystem. Bis 2005 gab es nicht ein Schulrecht, sowie ein Strafgesetzbuch. Es gab sieben verschiedene Gesetze. Diese Zusammenzuführen bzw. sich an diese zu halten, oblag den entsprechenden Bundesländern.
Oder als sehr prominentes Beispiel: Der Datenschutz
Es gibt in Deutschland nun einmal mehr als den einen Datenschutz. Wir kennen den Landesdatenschutz zuständig für die einzelnen Bundesländer, den Bundesdatenschutz zuständig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zuständig für die Europäische Union.
Was gilt denn jetzt? Was hat die meiste Gültigkeit?
Erst einmal gilt natürlich das Recht, dass für die Größten Belange kämpft, also das EU-Recht. Sollte es im EU aber keinen Hinweis dazu geben, oder es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Länder einzelne Dinge regeln, ist das Bundesdatenschutzgesetz zu Rate zu ziehen, da es die zweitgrößten Belange hat. Findet sich auch hier nichts zum gewünschten Thema, oder verweist das BDSG darauf, dass die Länder diese Bestimmungen regeln, so muss das Landesdatenschutzgesetz zu Rate gezogen werden.
Föderalismus bedeutet also, dass sie mehrere Teilbereiche zu einem Großen Zusammenschließen, aber noch teilselbstständig bestimmte Bereiche entscheiden. Im Zusammenhang mit Bundesrecht und Landesrecht bedeutet es, dass ganz oben über allem das EU-Recht thront, erst danach das Bundesrecht und zum Schluss erst das Landesrecht Anwendung findet.