Föderalismus, beziehungsweise der föderale Aufbau der Bundesrepublik ist erst einmal folgendermaßen gemeint:
Wenn man sich die Bundesrepublik Deutschland als solches Anschaut, dann verfügen wir nicht nur über ein großes Land, sondern viele kleine Selbstbestimmte Eigenanteile. Ganz klein gefasst, wären die Gemeinden und Kommunen zu nennen. Dieser Zusammenschluss als Gemeinden und Kommunen nennen wir Bundesland. Die Bundesrepublik selbst, verfügt über sechszehn Bundesländer. Der Zusammenschluss der Bundesländer, den nennen wir Bundesrepublik. Der nächstgrößere Zusammenschluss von Ländern, ist unsere Europäische Union. Ein Zeichen unseres föderalen Aufbaus ist es, dass die Teilgebiete eben nicht komplett unselbstständig arbeiten, allerdings auch nicht völlig selbstständig. Wir definieren diesen Ablauf als Teilsouverän. Dies bedeutet, wenn die Zuständigkeit der jeweiligen Ebene dies hergibt, dann darf sie sich innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis selbst um die Angelegenheit kümmern. Ein Beispiel hierfür wäre der Datenschutz. Auf der Länderebene finden wir den sogenannten Landesdatenschutz, auf der Bundesebene finden wir den Bundesdatenschutz und für die Belange der Europäischen Union gilt die Datenschutzgrundverordnung der EU. Nun sind die Zuständigkeiten weiter, von oben nach unten geregelt. Dies bedeutet, wenn es mehrere Zuständigkeiten gibt, die höchste Instanz entscheidet.
Nehmen wir das Bespiel des Datenschutzes. Für das Land Nordrhein Westfahlen wären in puncto Datenschutz ja sowohl Das Landesdatenschutz bindend (Bundesland NRW), das Bundesdatenschutzgesetz (NRW als Bundesland der BRD) und die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (NRW als Teil der BRD, Teil der Europäischen Union). Jetzt ist die Staffelung wie folgt geregelt:
Erste Anlaufstelle ist die Höchste Zuständigkeit also die Datenschutz Grundverordnung. Nun gibt es in der DSGVO allerdings Lücken mit dem Wortlaut “Näheres Regelt ein Landesgesetz”, hierzu wird dann die zweite Instanz befragt (das Bundesdatenschutzgesetz). Auch hier finden wir den Hinweis, dass näheres in den Gesetzes des Landes geregelt wird. Erst dann gilt das Landesdatenschutzgesetz.
Für die Karteikarte: Föderalismus ist der Zusammenschluss Teilsouveräner Gebiete