Die Gewerbeordnung

Wer die Sachkunde nach §34a der Gewerbeordnung ablegen möchte, für den ist ein Herumkommen um die Gewerbeordnung als solches natürlich undenkbar. Aber auch als Themenbereich für die mündliche und die schriftliche Prüfung sind Gewerbe- und Bewachungsverordnung fester Bestandteil. Während diese in der schriftlichen Prüfung noch mit vier Fragen und vier Punkten bewertet wird, ist in der mündlichen Prüfung mit ein bis zwei Fragen zum Thema Gewerbeordnung zu rechnen. Nichts desto trotz, sollte der Sicherheitsmitarbeiter sehr genau wissen was die Gewerbeordnung aussagt. In der mündlichen Prüfung vor der Industrie und Handelskammer, ist die Frage “Warum sind wir heute hier”, oder auch “Was wollen Sie heute ablegen” eine absolut gern gestellte Frage von Prüfern, um die Stimmung ein wenig zu lockern. Antwortet der Prüfling dann allerdings mit den Worten “Ich will den 34a Schein haben”, ist es mit der guten Laune der Prüfer relativ schnell vorbei. Eine Sach- bzw. Fachkundeprüfung bedeutet auch, dass der Sicherheitsmitarbeiter sich mit den richtigen Begrifflichkeiten auskennt. Oft kommt es allerdings vor, dass ein Prüfling gefragt wird, was steht im §34a der Gewerbeordnung, eher mit einem Schulterzucken antwortet. Das ist natürlich mehr als ungünstig bedenkt man, dass die Grundlagen der Bewachung auf dem §34a beruhen. Hier eine kurze Übersicht, was der Prüfling alles wissen sollte:

Rechte und Pflichten des Bewachungsunternehmers
nach §§ 14, 29, 34a GewO und Abschnitt 1, 1a, §§ 6-14,
16 BewachV

Voraussetzungen der gewerblichen Bewachungstätigkeit
(Wer und wann darf ein Gewerbe eröffnet werden)

Differenzierung zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung (Also gemeinhin der Unterschied zwischen einer Fachkundeprüfung vor einer Industrie und Handelskammer, im Vergleich zu einer Schulung über 40 Unterrichtseinheiten)

Wann ist ein Gewerbe ein Gewerbe, Was ist eine Bewachungstätigkeit, Wann sprechen wir von einer Selbständigkeit, Welche Anzeige- und Erlaubnispflichten hat der Gewerbetreibende zu beachten

Voraussetzungen an das Personal, Einsatz von Praktikanten und Auszubildenden u. a. (Also wen darf ich überhaupt mit welcher Qualifikation wo einsetzen)

Untersagung der Beschäftigung durch Behörden (Wann darf ein Gewerbe nicht mehr ausgeübt werden, oder auch wann darf ein Mitarbeiter nicht mehr eingesetzt werden)

Befugnisse der Gewerbeämter (Welche Pflichten und Befugnisse sind den zuständigen Ämtern einzuräumen, welche Unterlagen sind zum Beispiel kostenlos zur Verfügung zu stellen)

Welche Ordnungswidrigkeiten könnten begangen werden und welche Bußgelder könnten hieraus entstehen

Welche Haftpflichtversicherung muss der Gewerbetreibende abschließen

Wie ist die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu verstehen

Welche Anzeige- und Meldepflichten, grade in Bezug auf das Personal ist dies wichtig

Wann ist Dienstkleidung zu tragen und wie muss diese beschaffen sein

Welche Dienstanweisungen gibt es und wie sind diese zur Verfügung zu stellen

Welche Ausweise sollte der Mitarbeiter ausgestellt bekommen und welche muss er mitführen

Wie muss der Gewerbetreibende nach dem Schusswaffengebrauch verfahren

Wie Buch und Aufbewahrungspflichten gelten für den Unternehmer

Welche Ordnungswidrigkeiten könnte der Unternehmer begehen