Das BGB in der Übersicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch, ist eines der wichtigsten Grundlagen für einen Sicherheitsmitarbeiter. Sowohl das Sachenrecht als Solches, als auch das Schuldrecht sind Teil des täglichen Arbeitsablaufes des Sicherheitsmitarbeiters. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Kernpunkte, nach dem IHK Rahmenplan der Sachkunde aufgeführt. In der Kategorie “Für die Karteikarte”, sind dann alle Unterthemen noch einmal kurz und knapp geschildert, damit einem Zielgerichteten Lernen nichts im Wege steht. Für die Schriftliche Prüfung ist anzumerken, dass der Teilbereich BGB aus 12 Fragen, mit insgesamt 24 Punkten abgeprüft wird. Es handelt sich also hierbei um ein Hauptfach. In der mündlichen Prüfungskommission, wird das Thema Bürgerliches Gesetzbuch, zusammen mit den Themen Straf- und Verfahrensrecht, Grundgesetz und Recht öffentliche Sicherheit und Ordnung geprüft. Auch hier stellt das Bürgerliche Recht einen zentralen Punkt dar, da unter anderem Im Bereich der Jedermannrechte viele Gesetzesgrundlagen für das Tagesgeschäft des Sicherheitsmitarbeiters daraus entspringen.
Generell teilt sich das BGB wie folgt:
- 1. Bürgerliches Gesetzbuch: Allgemeiner Teil (§§ 1-240 BGB)
- 2. Bürgerliches Gesetzbuch: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853 BGB)
- 3. Bürgerliches Gesetzbuch: Sachenrecht (§§ 854-1296 BGB)
- 4. Bürgerliches Gesetzbuch: Familienrecht (§§ 1297-1921 BGB)
- 5. Bürgerliches Gesetzbuch: Erbrecht (§§ 1922-2385 BGB)
- Ablieferungspflicht gemäß §967 BGB
- Aggressivnotstand gemäß §904 BGB
- Allgemeine Selbsthilfe gemäß §229 BGB
- Anzeigepflicht des Finders gemäß §965 BGB
- Befugnisse des Eigentümers gemäß §903 BGB
- Besitz und Besitzer gemäß §854 BGB
- Besitzdiener gemäß §855 BGB
- Das Koordinationsprinzip
- Defensivnotstand gemäß §228 BGB
- Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt gemäß §978 BGB
- Grenzen der Allgemeinen Selbsthilfe gemäß §230 BGB
- Haftungen des Tierhalters gemäß §833 BGB
- Minderjährige im Sinne des §828 BGB
- Notwehr im Sinne §227 BGB
- Sachen im Sinne des §90 BGB
- Schadenersatz nach unerlaubter Handlungen §823 BGB
- Schikaneverbot gemäß §226 BGB
- Selbsthilfe des Besitzerdieners gemäß §860 BGB
- Selbsthilfe des Besitzers gemäß §859 BGB
- Tiere gemäß §90a BGB
- Verbotene Eigenmacht gemäß §858 BGB
- Verwahrungspflicht des Finders gemäß §966 BGB
- Übersicht Prüfungsrelevanter Paragrafen im BGB