Eines der Elementaren Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland, ist der Artikel 1. Im Absatz eins wird die Menschenwürde definiert, im Absatz 2 die Bekenntnis zu den Menschenrechten und in Absatz 3 wird die Gewaltenteilung exakt definiert. Zusätzlich fällt der Artikel 1 unter die Ewigkeitsklausel (er darf, wie auch Artikel 20, nie verändert werden, so lange dieArtikel 1 die Menschenwürde