In welche Bereiche teilt sich Recht?
Eine weitere elementare Frage ist, in welche beiden Rechtssysteme teilt sich das Recht in der Bundespublik Deutschland eigentlich? Die Antwort relativ knapp:
Öffentliches Recht mit der Subordination
Privates Recht in der Koordination
Jetzt stellt sich natürlich erst einmal die Frage nach dem Warum. Dazu müssen wir uns erst einmal anschauen, wie diese beiden Rechtssysteme überhaupt funktionieren. Auch wenn beide Rechtssysteme sind, funktionieren diese nämlich unterschiedlich.
In der Subordination (als der Über- und Unterordnung) gibt es Vorgaben wie etwas zu laufen hat. Das heißt der Staat gibt vor, wie die Werte und Normen in der Bundesrepublik gelagert sind und in welchem Umfang sich ein Bürger daran halten muss. Verstößt der Bürger gegen diese Werte oder Normen, muss er mit Maßnahmen zur Besserung rechnen.
In der Koordination (als Gleichstellungsverhältis) stellt der Staat einen sogenannten Rechtsfreien Raum zur Verfügung. Es werden lediglich bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt, aber grundsätzlich gibt der Staat dem Bürger, Vereinen usw. auf, sich miteinander auf einer Augenhöhe zu verständigen. Erst wenn eine der Parteien diese Grenzen überschreitet, schaltet sich der Staat ein und hilft der anderen Partei das jeweilige Recht erhalten zu können.
Warum ist das jetzt so? Warum gibt es nicht nur das öffentliche Recht?
Stellen Sie sich eine Bundesrepublik vor, in der alles verstaatlicht ist. Wenn Sie also z.B. einen Kaufvertrag abschließen wollten, müssen Sie dazu vorher die Genehmigung von Staatlicher Seite erhalten. Jetzt spinnen wir einmal einen normalen Tag: Sie stehen morgens auf, machen sich fertig und verlassen das Haus. An der Bushaltestelle schließen Sie den ersten Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen, wofür Sie einen entsprechenden Antrag, oder eine Erlaubnis benötigen. Auf der Arbeit angekommen, ziehen Sie sich am Kaffee Automaten einen Kaffee welcher 1,20€ kostet und den zweiten Vertragsabschluss bedeutet. In der Mittagspause kaufen Sie sich vielleicht etwas zu Essen und schließen den dritten Vertrag, und zwar mit dem Restaurant oder dem Lebensmittelgeschäft ab. Letztlich nach Feierabend schließen Sie Ihrem vierten Vertrag ab, um mit dem Bus wieder nach Hause zu gelangen. Alle diese Verträge müssten staatlich geprüft und überwacht sein. Bei 82 Mio. Bundesbürgern und 4 Verträgen an einem Tag, müssten als pro Tag 328 Mio. Verträge geprüft genehmigt und überwacht werden. Dies ist schlichtweg gar nicht möglich. Deshalb entscheidet der Gesetzgeber sich dazu, dass sich seine Bürger erst einmal selbst einfalten können und schreitet nur dann ein, sollte es notwendig werden.