Das Post- Brief und Fernmeldegeheimnis in der aktuellen Lage
Auch wenn heute die wenigsten Menschen noch eine Korrespondenz über einen Brief durchführen, ist der Artikel zehn einer der wichtigsten Artikel im Grundgesetz.
Was ist überhaupt Inhalt des Artikels?
Der Artikel Zehn soll klar festlegen, auf welche Daten der Staat gegenüber dem Bürger nicht ohne weiteres Übergriffig werden darf. Der Staat kann und darf also nicht ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage einfach Telefonate belauschen, Emails abfangen, Chats mitlesen und dergleichen. Letztlich ist im Rahmen der Drittwirkung auch der Bürger dazu verpflichtet dieses Geheimnis für einen anderen zu wahren.
Die Freiheitlich Demokratische Grundordnung als oberstes Ziel
Eine Einschränkung des Artikels, ist dennoch möglich. Wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung in Gefahr gerät, dann kann der Staat dieses Grundrecht auch einschränken. Letztlich ist es auch logisch, dass ein Grundrecht nicht als Schutz für Straftaten genutzt werden soll und darf. Allerdings kann der Staat auch hier nicht einfach machen was er möchte. Es ist dem Staat nämlich auferlegt, dass zum Beispiel beim Abhören eines Telefongespräches folgendes Durchgeführt wird: Anstatt den Betroffenen von dem Abhören zu unterrichten, tritt an dessen Stelle ein bestelltes Organ der Regierung. Diesem ist dann vollumfänglich vorzulegen was wann wie wo abgehört werden soll und auch warum und mit welchem Ziel. Fehlen diese Angaben, wird einer Abhöraktion definitiv nicht entsprochen.
Als Grundlage für den Datenschutz
So wie viele Gesetzbücher auf einem Grundrecht beruhen, ist der heutige Datenschutz- welcher nun mal als Allgegenwertig gilt, auf den Artikel Zehn zurückzuführen. Die heutigen Bereiche der Datenschutzgrundverordnung,- des Landes- oder Bundesdatenschutzgesetzes sind zwar ein wenig umfangreicher als der Artikel Zehn, können aber mit dem Recht des Bürgers auf dessen Informationelle Selbstbestimmung hergeleitet werden.
Für die Karteikarte:
Post- Brief und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich
Ausnahmen nur zur Sicherung des Bundes oder eines Landes
Anstelle des Betroffenen, muss ein Organ die Überwachung prüfen