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Artikel 5 Meinungs- und Pressefreiheit

Categories:
Grundgesetz, Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Posted by: SelbstverlagWeckmuellerUG
3 Jahren ago
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Die Meinungsfreiheit auf dem Prüfstand

In der heutigen Zeit, ist die Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft überhaupt nicht mehr wegzudenken. Jeder hat sehr viel Meinung und leider ist die Ahnung oder das Wissen manchmal hierzu nicht ausreichend. Dennoch verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland erst einmal, Alle Meinungen zu tolerieren und zu akzeptieren. Der Bürger soll also die Möglichkeit haben, die eigene Meinung in Wort- Schrift und Bild frei zu äußern. Gleichzeitig soll er allerdings auch das Recht haben, aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies kann zum Einen durch Meinungsäußerung von Anderen geschehen, zum Anderen auch durch Rundfunk und Fernsehen

Eine Zensur findet sich statt

Der Staat hat kein Interesse daran, eine staatliche Zensur über die Medien zu verhängen. Dies wäre auch bei der Übermacht der deutschen Medien absolut nicht möglich. Die Vernetzung der Medienlandschaft reicht weit über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus und so könnte eine Zensur eben auch nur dort verhängt werden, wo die Bundesrepublik operieren könnte. In Zeiten von Social Media ist es allerdings kaum möglich, überhaupt eine zielgerichtete Zensur einzurichten.

Ein Grundrecht, welches eingeschränkt werden kann

Natürlich findet die freie Meinungsäußerung auch Ihre Grenzen. Nämlich dann, wenn die persönliche Ehre eines anderen darunter leidet, oder zum Schutze der Jugend. Auch Kunst, Wissenschaft, Lehre und Forschung sind erst einmal frei, solange die Treue zur Verfassung als solches nicht negativ tangiert wird. Zusätzlich ist die allgemeine Gesetzgebung zu befragen. Auch wenn keine der oben genannten Einschränkungen tatsächlich betroffen sind, kann ein Verstoß gegen den Artikel fünf möglich sein.

Für die Karteikarte:

Eigene Meinung frei Äußern und sich ungehindert zu unterrichten

Pressefreiheit und Rundfunk, finden ohne Zensur statt

Die Schranken finden sich in den gesetzlichen Bestimmungen

Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei- wenn Verfassungstreue besteht

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