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Die Strafbarkeit des Versuches und deren Begriffsbestimmung

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Allgemeiner Teil STGB, Straf-und Verfahrensrecht
Posted by: SelbstverlagWeckmuellerUG
3 Jahren ago
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Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt… Sie lautet die Definition des Paragraphen 22 des Strafgesetzbuches. Aber was ist damit eigentlich gemeint? Wann beginnt ein Versuch, wann endet ein Versuch und warum muss ein Sicherheitsmitarbeiter das wissen? In diesem Artikel, wollen wir alle diese Fragen klären.

Was ist eigentlich ein Versuch?

In jeder Strafbaren Handlung die vorsätzlich begangen wurde, steckt nicht nur die Vollendung- sondern bestimmte Phasen einer Straftat.

Phase 1: Die Planung: Wann wer wo und mit welchem Werkzeug soll die Tat begangen werden? Wer ist das Opfer und wann ist es bestenfalls anzutreffen. Wie sieht der Weg vom Tatort aus? Wie können Spuren vermieden werden usw.

Phase 2: Versuch: Der Moment in der Täter die gedankliche “Jetzt-geht-es-los-Schwelle” überwunden hat und durch sein Tun versucht, einen Tatbestand zu verwirklichen.

Phase 3: Vollendung: Die Tat hat geklappt, die Tatbestandsmerkmale sind erfüllt worden, wir sprechen also von dem Erfolg einer Straftat (so makaber es auch klingen mag).

Man kann den Versuch also als die Zeitspanne definieren, die zwischen der Planung einer Tat bis zum Zeitpunkt Jetzt geht es los und der Vollendung der Tatbestände vorliegt.

Ein Beispiel zum Verdeutlichen

Nehmen wir an, Täter A möchte einen Mord mit einer Schusswaffe an B durchführen. Die Planungsphase mit dem besorgen der Waffe und dem richtigen Ort usw. sind abgeschlossen, A wartet in einer dunklen Gasse, dass B vorbeikommt. Dann springt er aus dem Dunklen und richtet die Waffe auf B. Ab hier beginnt der Versuch des Mordes. A drückt ab und nun können 2 Dinge passieren:

1. A trifft B und dieser Stirbt= Vollendung

2. A verfehlt B und die Tat bleibt im Versuch stecken.

Für die Karteikarte:

Was ist ein Versuch: Wer seiner eigenen Vorstellung nach von der Tat, zur Erfüllung der Tatbestände unmittelbar ansetzt

Strafbarkeit: Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur, wenn es gesetzlich bestimmt ist.

SelbstverlagWeckmuellerUG

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